Förderung von FuE-Projekten

Fördermittel für die Markteinführung innovativer Produkte
Januar 16, 2023
Regionales Wachstum
November 2, 2023
Fördermittel für die Markteinführung innovativer Produkte
Januar 16, 2023
Regionales Wachstum
November 2, 2023

das Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Sächsischen Aufbaubank ist seit dem 10.01.2023 wieder beantragbar.

Mittels der FuE-Projektförderung erhalten sächsische Unternehmen Unterstützung für innovative, technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen. Die Förderung erfolgt entweder für ein einzelbetriebliches FuE-Projekt oder als FuE-Verbundprojekt. Die einzelbetriebliche FuE-Projektförderung richtet sich dabei zukünftig ausschließlich an sächsische KMU. In FuE-Verbundprojekten wird die Zusammenarbeit sächsischer KMU mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen im Freistaat Sachsen unterstützt.

Im Beantragungsverfahren haben die Antragssteller die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes darzulegen. Zudem muss das neu entwickelte Produkt/ Verfahren innovativ sein. Gemäß Definition der Sächsischen Aufbaubank ist ein Produkt/ Verfahren innovativ, sofern es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts/ Verfahrens beruht.

Folgende Kosten im Rahmen der Forschung und Entwicklung sind förderfähig:

  • Personalkosten für Mitarbeiter, die an dem Projekt beteiligt sind
  • Kosten für Ausrüstung und Instrumente
  • Kosten für Auftragsforschung
  • Kosten für den Erwerb technologischen Wissens
  • sonstige vorhabensbezogene Betriebsausgaben
  • Kosten für Patente und gewerbliche Schutzrechte

Die Zuschussquoten wie folgt:

Einzelprojektförderung

für Vorhaben der experimentellen Entwicklung

40 % für kleine Unternehmen

30 % für mittlere Unternehmen

für Vorhaben der industriellen Forschung

65 % für kleine Unternehmen

55 % für mittlere Unternehmen

Der Zuschuss kann für besonders bedeutsame Produkte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 5 Jahre zurückliegt.

Verbundprojektförderung

für Vorhaben der experimentellen Entwicklung

55 % für kleine Unternehmen

45 % für mittlere Unternehmen

35 % für Nicht-KMU

für Vorhaben der industriellen Forschung

80 % für kleine Unternehmen

70 % für mittlere Unternehmen

60 % für Nicht-KMU

Bis zu einer Höhe von maximal 80 % kann der Zuschuss für besonders bedeutsame Produkte um 5 % erhöht werden, wenn das Unternehmen dadurch erstmalig FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitert oder die Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 5 Jahre zurückliegt.

Ich weise darauf hin, dass im Bereich der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mehrere Förderprogramme existieren (z.B. ZIM, Forschungszulage usw.). Es empfiehlt sich stets, das betreffende Projekt zu analysieren und das passende Förderprogramm auszuwählen.