Regionales Wachstum

Förderung von FuE-Projekten
Januar 16, 2023
Förderung Berufliche Weiterbildung
November 2, 2023
Förderung von FuE-Projekten
Januar 16, 2023
Förderung Berufliche Weiterbildung
November 2, 2023

der Freistaat Sachsen führt das Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ fort und baut zur vorherigen Förderrichtlinie die Förderbedingungen deutlich aus. Ziel des Programms bleibt es, die Investitionstätigkeit in Sachsen zu steigern.

Die Förderung besteht künftig aus zwei Teilen. Einerseits wird die Förderung mit Landesmitteln fortgesetzt. Hinzu tritt ein Programmteil, der mit Mitteln des Just Transition Fund ausgestattet ist. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz. Sie soll dabei helfen, den durch den Ausstieg aus der Braunkohle bedingten Strukturwandel zu meistern. Hier gelten gegenüber der Förderung mit Landesmitteln bessere Konditionen.

Die Förderung richtet sich generell an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Nicht gefördert werden Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig.

Anders als bei den vorherigen Richtlinien spielt es keine Rolle mehr, dass die Unternehmen einen überwiegend regionalen Absatz nachweisen müssen. Der Absatzradius spielt keine Rolle mehr!

Förderfähig sind folgende Vorhaben:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
  • Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte​​

Die Förderquoten und Obergrenzen sind abhängig von Branche, Unternehmensgröße und Investitionsort. Jedes Vorhaben muss daher separat betrachtet werden – eine generelle Aussage zu Förderquoten ist nicht möglich. Die Spannweite der Förderung reicht von 10 %  – 70 %. Die Förderobergrenzen betragen je nach Region und Branche zwischen 50.000 € und 500.000 €.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln für Bewilligungen zur Verfügung. Hinzukommen bis zum Jahr 2027 weitere 100 Millionen Euro aus dem JTF.