Regionales Wachstum
November 2, 2023
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November 2, 2023

Förderung Berufliche Weiterbildung

Das Programm zur Förderung von arbeitgeberfinanzierten Weiterbildungen ist wieder beantragbar und läuft nunmehr unter dem Programmnamen „Berufliche Weiterbildung“. Das Programm dient der Weiterbildungsförderung Ihrer Belegschaft.

Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. rechtlich selbstständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbundes mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen.

Voraussetzung zur Förderung

Die an der Weiterbildung teilnehmenden Personen müssen einer der folgenden Gruppe angehören:

– Angestellter

– Dual Studierender

– Werksstudent

– Praktikant

– Unternehmer selbst

Zudem müssen die an der Weiterbildung teilnehmenden Personen ihren Arbeitsort oder ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. 

Konditionen

Die Förderquote beträgt 50 %, die maximale Zuwendung ist bei 4.500 € gedeckelt. Zuwendungsfähig sind die Kosten der Weiterbildung zzgl. anfallender Prüfungsgebühren. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.