Anpassungen GRW-Richtlinie – Programm Investitionszuschuss

Förderprogramm „digital jetzt“
September 7, 2020
Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“
April 16, 2021
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April 16, 2021

Die neue GRW-Richtlinie (Programm Investitionszuschuss) ist seit 23.10.2020 in Kraft getreten und hat üblicherweise eine Laufzeit von 7 Jahren. Wie mich die Sächsische Aufbaubank informierte, kann der Fördermittelgeber die aktuellen Förderquoten lediglich bis zum 31.12.2021 festschreiben. Welche Förderquoten ab dem 01.01.2022 gelten ist aktuell völlig offen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Um nach aktueller Richtlinie mit aktuellen Förderquoten beschieden zu werden, muss der vollständige Antrag bis zum 30.06.2021 bei der SAB eingereicht sein.

Zu einem vollständigen Antrag gehört u.a. auch die Baugenehmigung zum Vorhaben (sofern bauliche Investitionen geplant sind), deren Erteilung erfahrungsgemäß in einigen sächsischen Regionen mehrere Monate dauern kann.  

Eine entsprechende Mitteilung der SAB auf der Homepage wird kurzfristig erfolgen.