Seit dem 08.02.2019 steht kleinen Unternehmen in den kreisfreien Städten durch die sächsische Staatsregierung ein neues Förderprogramm zur Verfügung.
Das Programm – Regionales Wachstum – ergänzt in der sächsischen Förderlandschaft den – Investitionszuschuss – und gibt Unternehmen, die bislang aufgrund ihrer Branche oder ihres überwiegend regionalen Absatzes von der Förderung ausgeschlossen waren, nun die Möglichkeit, ihre Investitionen bezuschussen zu lassen.
Kriterien der Förderung:
Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Ich berate Sie gern zum Förderprogramm und leiste eine kostenfreie Prüfung der Förderfähigkeit.