Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Krise (Update 14.04.2020)

Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Krise (Stand 24.03.2020)
März 24, 2020
Umgang mit Corona-Hilfen
Juni 26, 2020
Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Krise (Stand 24.03.2020)
März 24, 2020
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Juni 26, 2020

Wie bereits angekündigt wurde, hat die Landesregierung das Programm „Sachsen hilft sofort“ auch für größere Unternehmen geöffnet. Darüber hinaus wurden nun auch klarere Regelungen für die Umwandlung in einen Teilzuschuss für das gesamte Programm getroffen.

Im Einzelnen:

Ab dem 15.03.2020 können Unternehmen bis 100 Mitarbeiter und über 1 Mio. € Jahresumsatz ein zinsloses, nachrangiges Darlehen in Höhe von 100.000 € beantragen. Die ersten 3 Jahre können tilgungsfrei gestaltet werden. Anschließend haben die Darlehnsnehmer 7 Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Zusätzlich neu ist, dass derjenige der nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt hat, einen Bonus von 10 % auf den von ihm aufgenommenen Betrag erhält. Ebenso sollen die Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme des Darlehns auszugleichen, bis zu 20 % erlassen bekommen.   Die bisherigen Konditionen und Regelungen für Unternehmen bis zu 1 Mio. € Jahresumsatz bleiben unverändert. Die Bonusregelung gilt aber auch für diese

Ergänzend zum sächsischen Darlehnsprogramm wurde ein weiteres KfW-Programm für den Mittelstand aufgesetzt.   Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ unter folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt existent sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
  • Zinssatz aktuell 3 %, Laufzeit 10 Jahre
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung vonn 100 % durch die KfW
  • Die Kreditprüfung erfolgt ohne weitere Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit ist über Ihre Hausbank zu beantragen.