Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, soll ein Schutzschild erreichtet werden, welches auf mehreren Säulen beruht:
Rückwirkend zum 01.03.2020 haben sich im Bereich Kurzarbeitergeld folgende Regelungen geändert:
Nach ersten Erfahrungen lohnt es sich, die Anzeigen bzw. Anträge auf Kurzarbeitergeld online einzureichen.
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Im Einzelnen:
Neben der bereits kommunizierten Aufstockung der KfW-Mittel und der Haftungsfreistellung auf 90 % für diese Mittel hat die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung am gestrigen Tag weitere Hilfen beschlossen. Das beschlossene Hilfspaket umfasst etwa:
Das Gesetzgebungsverfahren hierfür soll bis zum 29.03.2020 abgeschlossen sein.
Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen werden.
Seit Montag ist das Programm „Sachsen hilft sofort“ auf dem Markt. Hierbei handelt es sich um ein nachrangiges, zinsloses Darlehen bis zu 50.000 €. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung gar bis 100.000 € möglich.
Voraussetzungen:
Die Stadt Dresden
arbeitet derzeit an einem Hilfsprogramm, welches allen Selbstständigen,
Freiberuflern und Kleinstunternehmen helfen soll, welche die
Kurzarbeiterregelung nicht in Anspruch nehmen können. Voraussichtlich wird es
für die Begünstigten einen einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in
Höhe von 1.000 € geben.
Die Anträge auf Unterstützung sollen in einem vereinfachten Verfahren geprüft
und dann per Soforthilfe ausgezahlt werden. Ob und wie diese Hilfe kommt,
wird voraussichtlich am Donnerstag, den 26.03.2020 im Stadtrat Dresden
beschlossen werden. Eine Beantragung soll dann bereits ab dem 27.03.2020
möglich sein.
Weitere Details zur Beantragung und den Voraussetzungen sollen zeitnah auf der Homepage der Stadt Dresden veröffentlicht werden.
Um externe Beratung in Krisenzeiten in Anspruch nehmen zu können, werden Beratungsleistungen über die BAFA zu 90 % gefördert. Dies gilt ausdrücklich auch für die Beantragung von Fördermitteln, was zuvor ausgeschlossen war.